Das Mietrecht umfasst die Rechtsbeziehungen, die sich u. a. aus einem Wohnraummietverhältnis oder einem gewerblichen Mietverhältnis ergeben. Wir beraten und vertreten hier Mieter und Vermieter zum Beispiel bei folgenden Rechtsangelegenheiten:
- Mietvertragsgestaltung
- Wirksamkeit von mietvertraglichen Regelungen
- Kündigung des Mietverhältnisses
- Mieterhöhung und Mietminderung
- Mietmängel
- Schadensersatz wegen Vertragsverletzung
- Mietzinsforderung
- Kautionsfragen
- Räumungsklage, Räumungsschutz
- Zahlungsklage, Forderungsabwehr