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Testamentsvollstreckung

Sofern der Erblasser befürchtet, dass es nach seinem Tod zu Streitigkeiten zwischen den Erben kommt oder dass der Nachlass nicht in seinem Sinne verwaltet wird, so kann die Anordnung der Testamentsvollstreckung ein sinnvoller Weg sein, um diesen Befürchtungen vorzubeugen. Der Testamentsvollstrecker hat nämlich kraft Gesetzes die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen. Den Weisungen der Erben unterliegt er nicht.

An Aufgaben kann dem Testamentsvollstrecker zum Beispiel die Abwicklung des Nachlasses oder auch der Erhalt oder die Verwaltung des Nachlasses über lange Zeit übertragen werden.

 
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