Das in Deutschland geltende Ausländerrecht ist das Recht der Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Die rechtlichen Grundlagen des Ausländerrechts stammen aus dem nationalen Recht, dem Recht der Europäischen Union und dem Völkerrecht. In diesem komplexen Rechtsgebiet beraten und vertreten wir Sie zum Beispiel in folgenden Rechtsangelegenheiten:
- Einreise und Aufenthalt
- Erlangung eines Einreisevisums
- Beantragung und Durchsetzung von befristeten und unbefristeten Aufenthaltstiteln
z. B. zu folgenden Zwecken:
- Ausbildung, Studium, Sprachkurs
- Zugang zum Arbeitsmarkt, selbstständige und unselbstständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Aufenthalt aus familiären Gründen (Ehegatten- oder Familiennachzug)
- bei drohender Aufenthaltsbeendigung durch Ausweisung oder Abschiebung
- bei nachträglicher Verkürzung der Aufenthaltsdauer
- bei Rücknahme von Aufenthaltstiteln
- im Staatsangehörigkeitsrecht z. B. bei einer beabsichtigten Einbürgerung