Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Verwandtschaft, Familie und Ehe miteinander verbundenen Personen.
Es bestimmt die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe, das eheliche Güterrecht, das Recht der Ehescheidung und die Folgen einer Trennung und Scheidung. Dies sind insbesondere Unterhaltspflichten, Sorge- und Umgangsrecht betreffend minderjährige Kinder, Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich.
Zum Familienrecht zählen auch die Regelungen zu Unterhaltspflichten zwischen Verwandten, Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern, Themen der Abstammung, ebenso Adoption, eingetragene Lebenspartnerschaft oder nicht eheliche Lebensgemeinschaften.