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Timesharing

Bei Timesharing bzw. Time-Share-Verträgen handelt es sich um Verträge, die das Recht zur Nutzung eines bestimmten Feriendomizils zu einer festgelegten Zeit – üblicherweise eine oder mehrere bestimmte Kalenderwochen im Jahr – einräumen. Vom Käufer werden neben dem einmaligen Kaufpreis zumeist auch regelmäßige Verwaltungs- und/oder Unterhaltungskosten gefordert.

Bisweilen sind derartige Verträge als Clubmitgliedschaften in Ferienanlagen konzipiert, bei denen sich das Nutzungsrecht z. B. nicht auf ein bestimmtes Appartement bezieht.

Um den Ferienort später flexibler zu halten, werden sog. Time-Share-Wochen an verschiedenen Tauschbörsen gehandelt.

Da sich die Vertragspartner bzw. Feriendomizile in den meisten Fällen im Ausland befinden, die Verträge mehr oder weniger absichtlich unübersichtlich oder unverständlich formuliert sind, gestaltet sich die Rechtslage oft kompliziert. Deshalb ist eine kompetente Rechtsberatung und -vertretung ist in vielen Fällen sinnvoll. Hierbei suchen und finden wir Möglichkeiten, um Ihr spezielles Problem zu lösen.

Wir beraten und vertreten hier u. a. bei folgenden Rechtsangelegenheiten:

  • Prüfung bestehender Verträge im Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit
  • Widerruf bestehender Verträge aus verschiedensten Rechtsgründen
  • Durchsetzung gesetzlicher und/oder vertraglicher Rechte
  • Möglichkeiten einer Kaufpreisminderung
  • Prüfung beanspruchter Verwaltungs- bzw. Unterhaltungskosten
  • Abwehr ungerechtfertigt geforderter Verwaltungs- bzw. Unterhaltungskosten
  • Prüfung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Handlungsmöglichkeiten bei Insolvenz des Vertragspartners
  • Prüfung Ihrer Rechte bei Übertragung (Verkauf, Enteignung) von Gesellschaften oder Ferienanlagen

 

Rechtsanwältin Witt-von Wegerer ist auf dem Gebiet Timesharing bereits seit mehr als 10 Jahren erfolgreich tätig und bearbeitet deutschlandweit Mandate. Mandanten profitieren von ihrer umfangreichen Erfahrung im Umgang mit großen Time-Share-Gesellschaften sowie deren anwaltlichen Vertretern. Durch Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten in Spanien und Griechenland ist auch die Vertretung im Ausland möglich.

Ihre Ansprechpartnerin im Time-Share-Recht:

Rechtsanwältin Witt-von Wegerer Beate Witt-von Wegerer
 
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