in Heidelberg
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist der Einzug von Geldforderungen. Wir betreuen das Verfahren von der ersten außergerichtlichen Zahlungsaufforderung über die ggf. nicht zu vermeidende gerichtliche Geltendmachung bis hin zur Zwangsvollstreckung. Dies unterscheidet den durch eine Rechtsanwaltskanzlei betriebenen Forderungseinzug von der Geltendmachung über ein Inkassobüro. Sämtliche mit der Geltendmachung einer berechtigten Forderung verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten sind in der Regel von dem Schuldner zu erstatten.