Vertragliche Beziehungen müssen „berechenbar“ sein. Das gilt auch für Arbeitsverhältnisse. So vielfältig wie das Arbeitsleben selbst sind jedoch die Formen, in denen es rechtlich ausgestaltet ist:
Gesetzliche Regelungen stehen neben kollektivem Arbeitsrecht (Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen) und solchen Vereinbarungen, die nur für das einzelne Arbeitsverhältnis gelten sollen. Der Arbeitgeber will Instrumente zu einer möglichst flexiblen Beschäftigung einsetzen, Befristungsmöglichkeiten ausschöpfen und Vergütung am Erfolg ausrichten. Der Arbeitnehmer braucht Absicherung seines Einkommens, nimmt Kündigungsschutz für sich in Anspruch und wünscht sich in bestimmten Lebenssituationen Teilzeitarbeit.
Unsere Aufgabe als Rechtsanwälte ist es, die vorhandenen Möglichkeiten der Gestaltung für unsere Mandanten auszuschöpfen. Dies bedeutet nicht kurzfristiges Handeln, sondern erfordert Kenntnis der längerfristigen Ziele auf Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite. Bei Kündigungen kann sehr frühzeitiges Handeln nötig sein, um Rechtspositionen zu sichern. Dies gilt wiederum für beide Vertragsparteien.
Unsere Kanzlei ist mit zwei Rechtsanwälten im Arbeitsrecht bei der Vertragsgestaltung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer tätig. Wir vertreten gleichermaßen in Kündigungsangelegenheiten und bei allen weiteren Ansprüchen „rund um das Arbeitsverhältnis“.