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Mediation

§ 1 Mediationsgesetz definiert den Begriff der Mediation wie folgt:

„Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.“

Mediation ist also eine Möglichkeit, außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens Konflikte in der Weise zu lösen, dass Konfliktpartner zusammen eine tragfähige, selbstbestimmte und rechtsgültige Lösung erarbeiten können. Der Mediator nimmt hierbei eine neutrale Rolle ein, mit dem Ziel, die Beteiligten dabei zu unterstützen, ihre Ziele und Bedürfnisse herauszuarbeiten und zu einer sinnvollen und tragfähigen Lösung zu führen, die dann schließlich in eine Vereinbarung mündet.

Vorteil der Mediation ist, dass sie relativ zügig in wenigen Monaten zu einer Lösung führen kann, Gerichtsverfahren hingegen dauern in der Regel wesentlich länger. Auch die Kostenbelastung ist für die Konfliktparteien bei einer Mediation im Allgemeinen wesentlich geringer als im Rahmen eines Gerichtsverfahrens.

Zudem besteht die Möglichkeit, je nach Gestaltung des Konflikts, auch mit Mediatoren aus anderen Kanzleien zusammenzuarbeiten, um die bestmögliche Unterstützung im Rahmen der Mediation bieten zu können.

Wir bieten Ihnen die Durchführung einer Mediation sowohl im privaten Bereich, hier insbesondere mit familienrechtlichem Bezug, als auch im Wirtschaft- und Arbeitsleben an.

Ihre Ansprechpartnerin für Mediationen:

Rechtsanwältin Witt-von Wegerer Beate Witt-von Wegerer
 
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