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Eheverträge

Zu allen Teilbereichen des Familienrechts bieten sich vertragliche Gestaltungen an, mit denen in den verschiedenen Phasen der Verlobung, der Eheschließung, während des Laufs der Ehe sowie anlässlich einer Trennung oder im Rahmen der Scheidung individuelle Regelungen getroffen werden, welche die Rechtsverhältnisse abschließend nach den Vorstellungen der Partner regeln.

Eheverträge bedürfen der notariellen Form. Regelungen für die Trennungszeit zu den Scheidungsfolgen können auch zu Protokoll des Familiengerichts erklärt werden. Die Vorbereitung der zu beurkundenden Regelung nach den jeweiligen inhaltlichen Vorstellungen der Eheleute oder Verlobten ist eine der Kerntätigkeiten des Anwalts im Familienrecht.

Insbesondere folgende Themen können in einem Ehevertrag geregelt werden:

  • Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Güterrecht, Zugewinnausgleich, insbesondere Herausnahme von Firmen/Unternehmen
  • Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung, Hausrat

In der gleichen Urkunde können auch erbvertragliche Vereinbarungen im Rahmen eines Erbvertrages getroffen werden, beispielsweise die Fragen einer gegenseitigen Erbeinsetzung und Regelungen zu Pflichtteilsansprüchen.

Eheverträge und Verträge zur Regelung von Trennungs- und Scheidungsfolgen unterliegen der richterlichen Kontrolle. Zwar besteht prinzipielle Vertragsfreiheit; die Regelungen dürfen aber nicht einen der Vertragsschließenden vollkommen einseitig und unangemessen benachteiligen. Der Beratung und Gestaltung durch einen Fachanwalt im Familienrecht kommt hier entscheidende Bedeutung zu.

 
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