Hierunter fallen Strafsachen wie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheitsfahrten, Nötigung, fahrlässige Körperverletzung.
Der Mandant wird in jeder Phase des Strafverfahrens optimal begleitet, die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft zum frühestmöglichen Zeitpunkt gesucht.